Bewerbung KünstlerInnen
Liebe Künstlerinnen und Künstler,
die Bewerbungsphase ist abgeschlossen und es sind keine Bewerbungen mehr möglich!
Teilnahmebedingungen für ausstellende Künstler:
Das Format Kunstmeile: | Die Kunstmeile Wolfratshausen möchte regionalen und überregionalen Künstler die Möglichkeit geben, ihre Werke vorzustellen. Dazu werden von den teilnehmenden Geschäften, vor allem in der Altstadt Wolfratshausen, Schaufenster als Ausstellungsfläche zur Verfügung gestellt. Aber auch in Kirchen und Banken sowie auf öffentlichen Plätzen soll ein Überblick über das zeitgenössische Kunstschaffen gezeigt werden. |
Ziel der Kunstmeile: | Ziel ist es, möglichst viele Kunstinteressierte aus dem ganzen Oberland und dem Großraum München für diese besondere Veranstaltung in unserer Loisachstadt Wolfratshausen zu gewinnen. |
Teilnehmerkreis: | Bewerben können sich Künstler aller Bereiche ohne Einschränkung hinsichtlich Herkunft oder Werdegang gemäß dem umseitigen Bewerbungsformular. Jeder kann mitmachen und ist willkommen. |
Bewerbung: | Anmeldeschluss ist der 31.03.2025. Eine Zu- oder Absage wird ohne Nennung von Gründen per E-Mail versandt. Eine eingesandte Bewerbung begründet keinen Anspruch auf Zulassung zur Kunstmeile. Der Bewerber ist nach Zusage damit einverstanden im Ausstellungskatalog veröffentlicht zu werden. In diesem werden alle Künstler mit einem ihrer Werke präsentiert. |
Kunstkatalog: | Jede Kunstmeile wird von einem Ausstellungskatalog begleitet, in dem jeder Künstler und dessen Werke vorgestellt werden. Die dafür benötigten Informationen und Bilder sind bereits mit der Bewerbung einzureichen. Sollten die notwendigen Daten bis zum vorgenannten Annahmeschluss nicht vorliegen, erfolgt keine Darstellung im Kunstkatalog. Es besteht sodann kein Anspruch auf Teil- oder Rückerstattung der Teilnahmegebühr. |
Teilnahmegebühr: | Die Gebühr beträgt 50,00 € und beinhaltet: |
Ausstellungsorte: | Die Auswahl der Ausstellungsplätze obliegt dem Organisationsteam der Kunstmeile. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Dem Künstler entstehen keine Kosten für die Ausstellungs- bzw. Hängeflächen. Die Dekoration der Ausstellungsflächen übernimmt der Künstler selbst in freundlicher Absprache mit den Gewerbeinhabern. Des Weiteren verpflichtet sich der Künstler mit dem zugewiesenen Geschäftsinhaber eigenverantwortlich in Verbindung zu setzen, um Dekoration, den Tag der Vernissage etc. abzusprechen. Der Künstler verpflichtet sich, zur Vernissage am 26.09.2025 um 17 Uhr in der Wolfratshauser Altstadt und anschließend bei seinen Werken in den geöffneten Geschäften der Innenstadt anwesend zu sein. |
Verkauf von Werken: | Verkäufe ausgestellter Objekte werden direkt zwischen Käufer und Künstler abgewickelt. Weder der LAW als Organisator der Kunstmeile noch die Geschäfte erhalten eine Provision aus dem Verkauf von Kunstwerken. |
Hinweis: | Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. |